Was ist Pflegezeit?
Wenn Sie nahe Angehörige zu Hause pflegen müssen, haben Beschäftigte das Recht auf eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten. Sie können sich teilweise oder ganz von der Arbeit dafür freistellen lassen. Der Anspruch besteht bereits bei Pflegegrad 1. Während dieser Zeit können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Beitragszuschuss bei der Pflegekasse Ihres oder Ihrer Angehörigen erhalten.
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Wenn ein Familienmitglied plötzlich pflegebedürftig wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Pflegeunterstützungsgeld beantragen.