Wie werden Pflegesachleistungen abgerechnet?
Der Pflegedienst beziehungsweise Betreuungsdienst rechnet Pflegesachleistungen direkt mit der DAK-Pflegekasse ab. Sie müssen sich also um nichts kümmern. Die genaue Höhe der Zuschüsse richtet sich nach Ihrem Pflegegrad.
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