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Ich möchte in den Urlaub fahren – wer vertritt mich bei der Pflege?

Wenn Sie als Pflegender in den Urlaub fahren, hat Ihre pflegedürftige Person während Ihrer Abwesenheit die Wahl zwischen einer stationären Pflege (Kurzzeitpflege) oder einer ambulanten Pflege (Verhinderungspflege). Für beide Varianten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.


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