Welche Einnahmen von Selbstständigen sind für die Krankenversicherung beitragspflichtig?
Wenn Sie hauptberuflich selbstständig sind, berechnen wir die Beiträge anhand Ihres beitragspflichtigen Gesamteinkommens. Dazu gehören unter anderem:
- Einkünfte aus Ihrer selbstständigen Arbeit (steuerrechtlicher Gewinn)
- Einnahmen aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Renten und Versorgungsbezüge
- Arbeitsentgelt aus mehr als geringfügiger Beschäftigung
- Sonstige Einnahmen (etwa Abfindungen, Unterhaltszahlungen, Energiebeihilfen und weitere)
Aktualisiert am:
![](/_next/image?url=%2Fapi%2Fimage-forward%2Fcaas%2Fv1%2Fmedia%2F2054%2Fdata%2Fd42be5607b7e83dd490d1a4142b32a42%2Fportrait_ratio1x1%2F768%2Fmia-bild-global.png&w=1920&q=75)
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gerne an unter:
040 325 325 555
040 325 325 555