Welche Einnahmen von Selbstständigen sind für die Krankenversicherung beitragspflichtig?
Wenn Sie hauptberuflich selbstständig sind, berechnen wir die Beiträge anhand Ihres beitragspflichtigen Gesamteinkommens. Dazu gehören unter anderem:
- Einkünfte aus Ihrer selbstständigen Arbeit (steuerrechtlicher Gewinn)
- Einnahmen aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Renten und Versorgungsbezüge
- Arbeitsentgelt aus mehr als geringfügiger Beschäftigung
- Sonstige Einnahmen (etwa Abfindungen, Unterhaltszahlungen, Energiebeihilfen und weitere)
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