Was ändert sich mit dem Versicherungsnummernachweis?
Seit dem 1.1.2023 gibt es den Versicherungsnummernachweis. Er löst den Sozialversicherungsausweis ab. Damit ergeben sich folgende Änderungen:
- Beschäftigte müssen ihrem neuen Arbeitgeber den Versicherungsnummernachweis nicht mehr zwingend vorlegen. Unternehmen können die Versicherungsnummer bei der Rentenversicherung elektronisch abrufen.
- In bestimmten Branchen war es vorgeschrieben, den Sozialversicherungsausweis mit einem Foto ständig mitzuführen. Diese Pflicht ist entfallen.
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Einen neuen Versicherungsnummernachweis erhalten Sie kostenlos unter: Online-Dienste für Versicherte