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Was ändert sich mit dem Versicherungsnummernachweis?

Seit dem 1.1.2023 gibt es den Versicherungsnummernachweis. Er löst den Sozialversicherungsausweis ab. Damit ergeben sich folgende Änderungen:

  • Beschäftigte müssen ihrem neuen Arbeitgeber den Versicherungsnummernachweis nicht mehr zwingend vorlegen. Unternehmen können die Versicherungsnummer bei der Rentenversicherung elektronisch abrufen.
  • In bestimmten Branchen war es vorgeschrieben, den Sozialversicherungsausweis mit einem Foto ständig mitzuführen. Diese Pflicht ist entfallen.
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