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Vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums: Wie bin ich krankenversichert?

Sind Sie bei uns in der Krankenversicherung für Studierende versichert, bleibt während des vorgeschriebenen Praktikums alles wie bisher. Sie zahlen die gewohnten Beiträge für Studierende.  
Sind Sie in der beitragsfreien Familienversicherung, wird das Gehalt auf die dort geltende Einkommensgrenze von 505 (2024) / 535 (2025) Euro  angerechnet. Überschreiten Sie diese, müssen Sie sich für die Zeit des Praktikums selbst versichern – zum Beispiel in der Krankenversicherung für Studierende.
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