Wie hoch ist der Beitrag zur Pflegeversicherung für Kunstschaffende und Publizierende?
Die genaue Höhe Ihres Monatsbeitrags richtet sich nach Ihrem voraussichtlichen Einkommen. Außerdem gilt eine Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 5.175 (2024) / 5.512,50 (2025) Euro. Sie zahlen also höchstens Beiträge bis zu diesem Betrag. Auf alles, was Sie darüber hinaus verdienen, müssen Sie keine Beiträge zahlen.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,4 Prozent auf Ihr Einkommen. Die Künstlersozialkasse übernimmt die Hälfte des Beitrages, also 1,7 Prozent. Ab 23 Jahren zahlen Sie einen Beitragszuschlag von 0,6 Prozentpunkten, sofern Sie keine Kinder haben.
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