Was ist mit meiner Krankenversicherung, wenn die Hinterbliebenenrente genehmigt wurde?
Wenn Ihre Hinterbliebenenrente genehmigt wurde und Sie oder der beziehungsweise die Verstorbene die Vorversicherungszeit erfüllt hat, werden Sie krankenversicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner versichert. Voraussetzung ist hier, dass für Sie keine vorrangige Versicherung vorliegt.
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Sie zahlen Beiträge aus Ihrer Hinterbliebenenrente. Die Rentenversicherung zahlt die Hälfte davon.
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