Wer kann sich freiwillig krankenversichern?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, müssen Sie krankenversichert und pflegeversichert sein. Grundsätzlich können Sie sich privat oder gesetzlich versichern. Für eine freiwillige Krankenversicherung entscheiden sich zum Beispiel Personen, die aus einer Versicherungspflicht ausscheiden oder bei denen die beitragsfreie Familienversicherung endet.
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