Wie wird der Beitrag zur Krankenversicherung für Arbeitnehmer berechnet?
Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen berechnen wir den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung anhand des Gehaltes und unseres Beitragssatzes. Der DAK-Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 16,3 Prozent. Der Beitrag zur Pflegeversicherung liegt bei 3,4 Prozent (4 Prozent für Kinderlose ab 23 Jahren). Haben Sie mehr als ein Kind, reduziert sich der Beitrag zur Pflegeversicherung.
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