Wie wird der Beitrag zur Krankenversicherung für Arbeitnehmer berechnet?
Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen berechnen wir den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung anhand des Gehaltes und unseres Beitragssatzes. Der DAK-Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 17,4 Prozent.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung liegt bei 3,6 Prozent. Ab 23 Jahren zahlen Sie 4,2 Prozent, wenn Sie keine Kinder haben. Haben Sie mehr als ein Kind, reduziert sich der Beitrag zur Pflegeversicherung.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung liegt bei 3,6 Prozent. Ab 23 Jahren zahlen Sie 4,2 Prozent, wenn Sie keine Kinder haben. Haben Sie mehr als ein Kind, reduziert sich der Beitrag zur Pflegeversicherung.
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