Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Sie auf Ihr Arbeitsentgelt Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Das heißt: Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung müssen Sie von Ihrem Gehalt nur bis zu diesem Betrag zahlen. Für Einkommen, das darüber liegt, zahlen Sie in der Regel keine Beiträge.
Für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze:
- Monatlich: 5.512,50 Euro
- Jährlich: 66.150 Euro
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Die Bundesregierung legt die Beitragsbemessungsgrenze jedes Jahr neu fest.
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