Was ist der Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung?
Der Zusatzbeitrag ergänzt den allgemeinen oder ermäßigten Beitrag zur Krankenversicherung. Jede Krankenkasse kann die Höhe selbst bestimmen. Er beträgt bei uns aktuell 2,8 Prozent. Der Zusatzbeitrag wird von allen beitragspflichtigen Einnahmen - wie zum Beispiel Arbeitsentgelt, Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen, Rente der gesetzlichen Rentenversicherung - errechnet. Beschäftigte teilen sich den Betrag mit dem Arbeitgeber.
Mehr Informationen erhalten Sie auch unter DAK-Gesundheit 2025: Neuer Beitragssatz – ausgezeichnete Leistungen
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