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Können sich Beschäftigte freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern?

Ja, sobald Ihr regelmäßiges Jahresgehalt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 (2024) / vsl. 73.800 (2025)  Euro übersteigt, sind Sie nicht mehr versicherungspflichtig. Sie können sich dann freiwillig bei uns krankenversichern.

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