Können sich Beschäftigte freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern?
Ja, sobald Ihr regelmäßiges Jahresgehalt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze von 73.800 Euro übersteigt, sind Sie nicht mehr versicherungspflichtig. Sie können sich dann freiwillig bei uns krankenversichern.
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Übrigens: Die Familienversicherung für Ihre Angehörigen ist bei uns beitragsfrei. Gern prüfen wir die Voraussetzungen.
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