Können sich Beschäftigte freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern?
Ja, sobald Ihr regelmäßiges Jahresgehalt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 (2024) / 73.800 (2025) Euro übersteigt, sind Sie nicht mehr versicherungspflichtig. Sie können sich dann freiwillig bei uns krankenversichern.
Zaktualizowano
Übrigens: Die Familienversicherung für Ihre Angehörigen ist bei uns beitragsfrei. Gern prüfen wir die Voraussetzungen.
Verwandte Fragen