Können sich Beschäftigte freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern?
Ja, sobald Ihr regelmäßiges Jahresgehalt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 (2024) / vsl. 73.800 (2025) Euro übersteigt, sind Sie nicht mehr versicherungspflichtig. Sie können sich dann freiwillig bei uns krankenversichern.
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Übrigens: Die Familienversicherung für Ihre Angehörigen ist bei uns beitragsfrei. Gern prüfen wir die Voraussetzungen.
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