Für welche Beschäftigten gilt der ermäßigte Beitragssatz?
Haben Sie in Ihrer Beschäftigung keinen Anspruch auf Krankengeld, zahlen Sie einen ermäßigten Beitragssatz. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie eine Vollrente wegen Alters oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und nebenher noch arbeiten.
Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 15,7 Prozent, inklusive des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes von 1,7 Prozent. Sie teilen sich den Beitrag mit Ihrem Arbeitgeber.
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