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Ab wann werden meine Kinder für den Beitragsabschlag zur Pflegeversi­che­rung angerechnet?

Ihre Kinder berücksichtigen wir ab 1. Juli 2023 für einen Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung. Nachweise werden auch rückwirkend angerechnet. Kinder, die nach dem 1. Juli 2023 geboren werden, berücksichtigen wir ab dem Geburtsmonat. Zu den Kindern gehören leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder.

Zahlen Sie Ihre Beiträge selbst an uns, können Sie uns die Angaben zu Ihren Kindern auch online mitteilen:

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