Auf welche Einkünfte zahlen Beschäftigte Beiträge zur Krankenversicherung?
Beschäftigte zahlen auf ihr Gehalt, das sogenannte Arbeitsentgelt, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Allerdings zahlen Sie die Beiträge nur bis zu einer bestimmten Höhe Ihres Gehaltes – bis zur Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 5.175 (2024) / vsl. 5.512,50 (2025) Euro. Auf das Gehalt, das darüber liegt, werden keine Beiträge erhoben.
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