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Sie müssen Ihrem Arbeitgeber oder der Arbeitsagentur nachweisen, dass Sie bei der DAK-Gesundheit versichert sind? Hier können Sie Ihre Mitgliedsbescheinigung unkompliziert online beantragen.
Sie möchten lieber persönlich mit uns sprechen? Gerne können Sie den Versicherungsnachweis auch bei unserer Service-Hotline bestellen. Ganz gleich für welche Möglichkeit der Kontaktaufnahme Sie sich entscheiden: Ihr Arbeitgeber (oder die Arbeitsagentur) erhält das Dokument in den nächsten Tagen per Post von uns, ohne dass Sie sich weiterhin darum kümmern müssen.
Wenn Sie selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert sind, müssen Sie bei einem Kassenwechsel die Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse an die alte Krankenkasse schicken. Dies muss spätestens zum Beginn der Mitgliedschaft geschehen sein. Auf Wunsch übernehmen wir das gern für Sie. Sprechen Sie uns einfach dazu an.
Leider können Sie als freiwillig versicherter Selbstständiger die Mitgliedsbescheinigung nicht online anfordern, sondern müssen sie telefonisch oder über unser Kontaktformular bestellen. Grund dafür ist, dass wir zunächst Ihre Beitragseinstufung überprüfen müssen und die Bescheinigung daher nicht automatisch versenden können. Wir bitten um Ihr Verständnis und werden Ihnen die Mitgliedsbescheinigung so schnell wie möglich per Post zusenden.