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Gibt es weitere Anlaufstellen für die künstliche Befruchtung?

Wertvolle Informationen zur künstlichen Befruchtung bietet die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ unter www.informationsportal-kinderwunsch.de.

Hier können Sie prüfen, ob wir uns an den Kosten für Ihre Kinderwunschbehandlung beteiligen können:

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Ausgaben für die künstliche Befruchtung können Sie als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.