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Was geschieht, wenn ich nach 78 Wochen Krankengeld-Bezug immer noch krank bin?

Sollten Sie nach 78 Wochen Krankengeld-Bezug immer noch krank sein, dürfen wir Ihnen aus gesetzlichen Gründen leider kein Geld mehr auszahlen. Sie werden von uns über das Ende Ihrer Krankengeldzahlung rechtzeitig per Post informiert. 

Sie können mit dem Schreiben, das Sie von uns erhalten, die Bundesagentur für Arbeit kontaktieren. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie im Anschluss Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies auch, wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sein sollten. 
Zudem können Sie bei der Rentenversicherung nachfragen, ob Sie gegebenenfalls Anspruch auf Leistungen haben. Weitere Informationen dazu erhalten Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung. Sie können auch die sogenannten Versichertenältesten zu Rentenfragen kontaktieren. Das sind Menschen, die Sie ehrenamtlich in Ihrer Nähe individuell und persönlich beraten.
Auch wir sind für Sie da: Rufen Sie bei Fragen gerne an und wir schauen gemeinsam auf Ihre individuellen Möglichkeiten: 040 325 325 555.
 
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