Wie beantrage ich Krankengeld, wenn ich selbstständig bin?
Wenn Sie mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, müssen Sie in der Regel nichts bei uns einreichen, denn Ihre Krankmeldung erhalten wir in elektronischer Form direkt von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.
Sollte Ihre Arztpraxis die elektronische Krankmeldung (eAU) aber noch nicht anbieten, müssen Sie Ihre Krankmeldung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei uns einreichen: per Post oder einfach online über unsere Website oder die DAK App.
Das Gleiche gilt, wenn Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von einem Arzt oder einer Ärztin im Ausland oder von Privatärzten ausgestellt wurden.
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