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Wann habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld wegen fehlender Betreuung durch die Corona-Pandemie?

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld wegen pandemiebedingter Betreuung war bis zum 7.4.2023 begrenzt.

Sie haben Anspruch wenn

  • Ihr Kind gesetzlich krankenversichert ist und
  • unter 12 Jahre alt 
  • Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen aufgrund des Infektionsschutzes geschlossen waren oder
  • deren Betreten, auch aufgrund einer Absonderung, untersagt war, oder
  • von der zuständigen Behörde aus Gründen des Infektionsschutzes Schul- oder Betriebsferien angeordnet oder verlängert waren oder
  • die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben war oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt war oder
  • das Kind aufgrund einer behördlichen Empfehlung die Einrichtung nicht besucht hat.


Außerdem ist Voraussetzung, dass ein Verdienstausfall entstanden ist und eine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung nicht übernehmen konnte.

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