Meningokokken-Impfung
Wir übernehmen die Kosten für die Meningokokken-Impfung Typ C. Einfach die Versichertenkarte in der Arztpraxis vorlegen. Die Kosten werden dann direkt mit uns abgerechnet.
Die Impfung sollte möglichst im zweiten Lebensjahr erfolgen. Ihr Kind kann diese aber auch bis zum 18. Geburtstag nachholen.
Das Besondere bei der DAK: Wir erstatten die Kosten für weitere Meningokokken-Impfungen, insbesondere gegen die Serogruppen A und B. Auch hier gilt eine Altersbegrenzung bis zum 18. Geburtstag. Hier zahlen Sie die Impfung zunächst selbst und wir erstatten Ihnen die Kosten. Dazu können Sie hier die Rechnung einfach online einreichen.
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