Bekommt meine Familie Kosten erstattet, wenn sie die Haushaltshilfe übernimmt?
Wird die Haushaltsführung durch Familienangehörige übernommen, dürfen wir leider keine Kosten für Haushaltshilfe erstatten.
Aber: Führen berufstätige Familienangehörige Ihren Haushalt weiter, können wir deren nachgewiesenen Verdienstausfall und die Fahrkosten bezuschussen.
Die Regelung gilt für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad, wie etwa Geschwister, Eltern oder Großeltern.
Aktualisiert am:

Nur für berufstätige Familienangehörige erstatten wir gewisse Aufwendungen, wie den Verdienstausfall.