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Zu welchen Änderungen bezüglich meiner Kinder benötigt die DAK Angaben von mir?

Bei Ihren Kindern benötigen wir aktuelle Angaben über einen möglichen Schulbesuch oder über das Studium. Wenn Ihr Kind sich im Auslandsstudium befindet und älter als 23 Jahre ist, benötigen wir eine aktuelle Studienbescheinigung.

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