Muss mein Arzt oder meine Ärztin meinen Befund auf der ePA speichern, wenn ich das möchte?
Am 15.1.2025 startete in den Modellregionen Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen ein Modellbetrieb. Dort gibt es rund 300 Einrichtungen wie Arztpraxen und Krankenhäuser, die die ePA erproben. Sie sind verpflichtet, Informationen aus aktuellen Behandlungen in Ihrer ePA zu speichern. Vorausgesetzt Sie haben dem nicht widersprochen. Diese Verpflichtung geht nach dem erfolgreichen Abschluss der Erprobung auf das gesamte Bundesgebiet über.
Nach dem bundesweiten Rollout:
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Erfahren Sie mehr dazu, wie sie Arztpraxen dazu berechtigen, Informationen in Ihrer ePA zu speichern.