Muss mein Arzt oder meine Ärztin meinen Befund auf der ePA speichern, wenn ich das möchte?
Ab dem 15.1.2025 sind Arztpraxen, Krankenhäuser und andere Einrichtungen verpflichtet, Informationen in Ihrer ePA zu speichern.
Um Ihre Informationen einstellen zu können, müssen die Einrichtungen technisch dazu in der Lage sein. Es kann vorkommen, dass Ihre Arztpraxis oder eine andere Einrichtung Ihre Daten noch nicht in Ihrer ePA speichern kann.
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Erfahren Sie mehr dazu, wie sie Arztpraxen dazu berechtigen, Informationen in Ihrer ePA zu speichern.