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Ich wechsle zur DAK. Kann ich die ePA mitnehmen?

Wer seine Krankenkasse wechselt, kann seine ePA mitnehmen. Die ePA wird automatisch in verschlüsselter Form an die neue Krankenkasse übermittelt.

Ein Widerspruch gegen die Einrichtung einer ePA wird bei einem Kassenwechsel ebenfalls an die neue Krankenversicherung übermittelt, so dass keine ePA angelegt wird.

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