Wie funktioniert die eVerordnung bei einem Hilfsmittel, das genehmigt werden muss?
Einige Hilfsmittel erfordern eine Genehmigung von uns als Krankenkasse. Ihr Hilfsmittelanbieter wird dann einen Kostenvoranschlag zusammen mit der eVerordnung bei uns einreichen. Wir prüfen die Anfrage und informieren den Hilfsmittelanbieter, wenn wir das Hilfsmittel genehmigen. Der Hilfsmittelanbieter nimmt dann Kontakt mit Ihnen auf, um alles Weitere zu koordinieren.
Wenn wir den Kostenvoranschlag ablehnen müssen, kontaktieren wir Sie per Telefon, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
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