Kann ich einen Vertreter oder eine Vertreterin für meine ePA einrichten?
Ja, Sie können eine Vertreterin oder einen Vertreter für Ihre ePA einrichten. Das machen Sie mit Ihrer DAK ePA-App. Die Vertretung kann nur in der ePA-App des Besitzers bzw. der Besitzerin eingerichtet werden.
Sie und Ihr Vertreter oder Vertreterin müssen beide
- bei einer Kasse versichert sein (nicht unbedingt bei derselben), die von der BITMARCK GmbH betreut werden (das sind z. B. die DAK-Gesundheit, die KKH, HHK, die meisten Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen)
- und eine ePA-App nutzen.
Zusätzlich darf der Vertreter der ePA nicht widersprochen haben.
Im Laufe des Jahres soll es einfacher werden eine Vertretung einzurichten.
Eltern und ihre Kinder
Eltern können eine DAK ePA-App für ihre Kinder anlegen, wenn ihnen die PIN zur eGK ihrer Kinder vorliegt. Wenn sie die DAK ePA-App für ihre Kinder eingerichtet haben, können sich die Eltern in der App der Kinder als Vertreterin oder Vertreter einstellen.
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