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Die DAK-Gesundheit hat die Versorgung ihrer Versicherten mit Trinknahrung nach § 31 SGB V vertraglich geregelt. Dies gilt auch für alle Dienst- und Serviceleistungen, die damit zusammenhängen.

Wir geben jedem Marktteilnehmer die Gelegenheit, dem Vertrag zu den vorgegebenen Konditionen beizutreten. Möglich ist eine Versorgung nur durch Vertragslieferanten, Abgrenzungskriterium ist das Abgabedatum. Die Vertragseinsicht und der Vertragsbeitritt erfolgen über die KKH - Kaufmännischen Krankenkasse. Hierzu hat die KKH folgende E-Mail-Adresse als Kontakt zur Verfügung gestellt: am-sv@kkh.de. Laufende Genehmigungen bleiben gültig, es gilt der genehmigte Verordnungszeitraum.

Sie sind interessiert? Dann können Sie die Vertragsunterlagen über die E-Mail-Adresse "am-sv@kkh.de" anfordern. Dort haben Sie auch jederzeit die Möglichkeit, dem Vertrag während der Laufzeit beizutreten.