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Wer als selbstständiger Künstler oder Publizist arbeitet und Mitglied in der Künstlersozialkasse ist, kann sich bei der DAK-Gesundheit versichern lassen. Wir unterstützen Sie gern und halten Ihnen in Sachen Gesundheit den Rücken frei.
Als selbstständiger Künstler oder Publizist erhalten Sie bei uns besondere Leistungen und ausgezeichnete Service-Angebote, zum Beispiel:
Die Künstlersozialkasse koordiniert die Beitragszahlungen ihrer Mitglieder für eine frei wählbaren Krankenversicherung sowie der gesetzlichen Renten- und Sozialversicherung. Außerdem zahlt sie die Hälfte der jeweiligen Beiträge.
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse als selbstständiger Künstler oder Publizist sind:
Selbstständige Künstler und Publizisten können sich über die Künstlersozialkasse bei der DAK-Gesundheit kranken- und pflegeversichern lassen. Das Jahresarbeitseinkommen ist die Grundlage für die Berechnung der monatlichen Beiträge. Das gilt für Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 4.687,50 Euro (2020) / 4.837,50 Euro (2021). Liegen die Einnahmen über diesem Betrag, errechnet sich der Krankenkassenbeitrag anhand der Beitragsbemessungsgrenze.
Trotz steigender Leistungsausgaben und anhaltender Corona-Pandemie bleibt unser Beitragssatz auch 2021 stabil. Er setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitrag von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag von 1,5 Prozent. Sie teilen sich den Beitragssatz mit der Künstlersozialkasse und zahlen selbst 8,05 Prozent.
Beiträge für selbstständige Künstler und Publizisten in der Krankenversicherung | |||
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Anteil Künstlersozialkasse | Anteil Künstler/Publizist | ||
Allgemeiner Beitragssatz | 14,6% | 7,3 % | 7,3 % |
Kassenindividueller Zusatzbeitrag | 1,5 % | 0,75 % | 0,75 % |
Gesamtbeitragssatz | 16,1 % | 8,05 % | 8,05 % |
Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt 3,05 Prozent. Auch hier zahlt die Künstlersozialkasse die Hälfte des Betrages. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozent.
Beiträge für Künstler und Publizisten in der Pflegeversicherung | |||
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Anteil Künstlersozialkasse | Anteil Künstler/Publizist | ||
Allgemeiner Beitragssatz | 3,05 % | 1,525 % | 1,525 % |
Beitragssatz für Kinderlose ab 23 Jahren | 3,05 % + 0,25 % | 1,525 % | 1,775 % |