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Geben Sie einfach den "Ereignistag" an, für den die Frist berechnet werden soll. Das kann zum Beispiel der Beginn der Arbeitsunfähigkeit sein. Das heutige Datum ist voreingestellt. Bitte beachten Sie: Bei der Berechnung der Fristen wird der Ereignistag selbst nicht mitgezählt. Im Rechner finden Sie dazu noch einmal gesonderte Hinweise.
Hier finden Sie alle Infos zum Datenschutz. Alle Ausführungen sind in Kurzform aufbereitet, rechtlich verbindlich sind allein Gesetz und Satzung. Auch interessant: Fristenrechner Elternzeit, Fristenrechner Mutterschutz