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Ab wann ist ein Krankenkassenwechsel möglich?

Das hängt von der jeweiligen Lebenssituation der interessierten Person ab:

  • Wenn sich die Lebenssituation ändert, kann die Person sofort wechseln. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Studium endet und ein Beschäftigtenverhältnis beginnt. Auch wenn die Person das Unternehmen wechselt und einen neuen Job antritt, darf sie die Krankenkasse sofort wechseln. 

  • Bei Rückkehr nach einem Auslandsaufenthalt dürfen Interessierte ebenfalls sofort die Krankenkasse wechseln. 
     
  • Treffen die obigen Punkte nicht zu, gilt eine Kündigungsfrist. Kündigt die Person ihre bisherige Krankenkasse, beträgt diese Frist zwei Kalendermonate zum Ende eines Monats.
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