Pflegepersonalstärkungsgesetz: § 8 Abs. 8 SGB XI
Förderung der Digitalisierung
Das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) enthält Förderprogramme, um das Pflegepersonal im Alltag spürbar durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen zu entlasten und so die Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen zu verbessern.
Bis 2030 stellt die Pflegeversicherung Fördermittel zur Entlastung der Pflegekräfte für Digitalisierungsprojekte zur Verfügung. Ambulante und vollstationäre Pflegeeinrichtungen erhalten einen einmaligen Zuschuss für digitale Anwendungen, die insbesondere das interne Qualitätsmanagement, die Erhebung von Qualitätsindikatoren, Investitionen in die IT- und Cyber-Sicherheit, die Zusammenarbeit zwischen Arztpraxen und vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie die dazugehörigen Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der Altenpflege betreffen.
Mit dem Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) zum 1.7.2023 sollen neben der Entlastung des Pflegepersonals auch ihre Beteiligten gestärkt werden, indem die digitale Grundausstattung (Internetzugang) der Bewohnerzimmer in der Langzeitpflege gefördert werden kann.
Pro Pflegeeinrichtung werden bis zu 40 Prozent der Kosten für die digitale oder technische Ausrüstung und damit verbundene Schulungen übernommen. Höchstens ist ein einmaliger Zuschuss von 12.000 Euro möglich. Dieser kann auch auf mehrere Maßnahmen verteilt werden.
Richtlinien und Orientierungshilfe
Antragsverfahren
Sie können für die Übermittlung auch den Postweg nutzen. Unsere Anschrift lautet:
DAK-Gesundheit
Fachzentrum Pflege
Team PpSG
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