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Bild: Junge Frau schaut auf ihr Handy und tippt auf den Screen.

Die ePA – Einfach. Sicher. Ihre Daten.

Die elektronische Patientenakte (ePA): Ihr zentraler digitaler Speicherort z. B. für Ihre Befunde, Unterlagen und Diagnosen. Infos zu Ihrer Gesundheit haben Sie damit griffbereit, wenn Sie sie brauchen. Ob beim Besuch einer Arztpraxis oder bei einem plötzlichen Klinikaufenthalt. Einsehbar aber nur für die, denen Sie es erlauben.

Jede und jeder gesetzlich Versicherte erhält seit dem 15.1.2025 eine elektronische Patientenakte. Dem können Sie jederzeit widersprechen.

Die Vorteile der ePA auf einen Blick

  • Einfach: Infos zu Ihrer Gesundheit griffbereit – egal ob Laborbefunde, Medikamentenübersicht oder die letzten Diagnosen Ihrer Arztpraxis

  • Sicher: Höchste Sicherheitsvorkehrungen schützen Ihre Daten.

  • Volle Kontrolle: Sie bestimmen, wer was einsehen darf. Es ist schließlich Ihre elektronische Patientenakte.
  • Optimal behandelt: Arztpraxen können schneller und genauer Diagnosen erstellen. Weil Ärztinnen und Ärzte sehen, was zuvor schon behandelt worden ist.

  • Praktisch: Wer zusätzlich die DAK ePA-App nutzt, kann komfortabel die ePA verwalten und hat alle Infos immer auf dem Smartphone dabei.

Zentrale Fragen erklärt

Bild: Ärztin und Patientin im Gespräch in der Praxis.

Wobei hilft die ePA?

Sie können Ihre Daten mit Arztpraxen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen im Gesundheitssystem teilen. Wer Ihre Informationen einsehen darf, entscheiden Sie. Durch die geteilten Informationen erhalten die Einrichtungen ein besseres Bild von Ihnen als Patientin oder Patient. Das hilft z. B., wenn ein Arzt Ihnen ein Medikament verschreibt. Denn so kann er mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, die Sie einnehmen, berücksichtigen.

Wenn Sie das nicht wünschen, können Sie die Zugriffe auch einschränken. Denn es ist Ihre elektronische Patientenakte, über die nur Sie verfügen.

Bild: Nahaufname von einer Hand, die auf einen Kalender an der Wand zeigt.

Wann kann ich meine ePA nutzen?

Ihre ePA können Sie ab sofort nutzten. Wir haben die ePA für alle Versicherten der DAK-Gesundheit angelegt – vorausgesetzt Sie haben nicht widersprochen.

Arztpraxen und andere Gesundheitseinrichtungen müssen ebenfalls technisch bereit sein für die ePA. Hier erfolgt die Einführung Schritt für Schritt. Zunächst können seit dem 15.1. in den sogenannten Modellregionen Hamburg und Franken sowie in Nordrhein und Westfalen-Lippe rund 300 ausgewählte Einrichtungen Informationen in Ihre ePA einstellen oder einsehen. Die Modellregionen sammeln dabei Erfahrungen mit der Organisation und Technik, die dann bundesweit genutzt werden.

Nach der erfolgreichen Erprobungsphase können Gesundheitseinrichtungen in ganz Deutschland in den Regelbetrieb der ePA gehen. Aktuell gehen wir davon aus, dass Gesundheitseinrichtungen bundesweit voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2025 Schritt für Schritt in den Regelbetrieb übergehen. In der Zwischenzeit können Sie sich als Versicherte schon mit der DAK ePA-App vertraut machen. Mit ihr können Sie z. B. auch E-Rezepte empfangen.

Video: Die DAK ePA-App

Bild: Technikerin schaut in die Kamera, im Hintergrund sind viele Server zu sehen.

Wie sicher ist die ePA?

Die ePA enthält Ihre sensibelsten Informationen, nämlich die zu Ihrer Gesundheit. Der Schutz dieser Daten ist daher von größter Bedeutung. Unterschiedliche Mechanismen und Vorkehrungen sichern die ePA ab, so dass Sie als hochgradig sicher gilt. Einige Beispiele:

• Daten werden nicht lokal gespeichert, sondern liegen auf zentralen Servern

• Server sind hoch gesichert und stehen in Deutschland

• Sie entscheiden, wer auf die Daten zugreifen darf

• Krankenkassen haben keinen Einblick in die ePA

Bild: Menschen legen die Hände übereinander um Zusammenhalt zu symbolisieren.

Wie erhalte ich die ePA?

Die ePA erhalten Sie automatisch von uns. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie widersprechen bzw. beantragen, dass wir Ihre ePA löschen.

Bild: Die DAK ePA App auf dem Handy.

Der Schlüssel zu Ihrer ePA – die DAK ePA-App

Erst mit der DAK ePA-App können Sie selbst Ihre ePA und die darin gespeicherten Daten einsehen und einstellen, wer welche Daten sehen kann.

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Weitere Infos rund um die ePA

Bild: Frau mit blonden Haaren lächelt in die Kamera.
Bild: Mann mit Brille liest etwas am Laptop

Gesetzliche Pflichtinformationen

Detaillierte Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 343 SGB V finden Sie hier.

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Telefonkontakt
040 325 325 555

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