DAK-EuropaService: Im Urlaub bestens versorgt
Packen Sie im Urlaub Ihre Versichertenkarte ein – es lohnt sich gleich doppelt! Denn mit der DAK-Gesundheitskarte können Sie nicht nur in fast allen europäischen Ländern im Notfall Arztpraxen und Kliniken des öffentlichen Gesundheitssystems aufsuchen. Sie profitieren auch von unserem exklusiven EuropaService.
Was bietet mir der DAK-EuropaService?
In Europa sind Sie in den meisten Ländern mit Ihrer Versichertenkarte oder dem Auslandskrankenschein krankenversichert. Im Notfall erhalten Sie dann über das öffentliche Gesundheitssystem dieselbe medizinische Versorgung wie die einheimische Bevölkerung. Da die Standards im Ausland aber oft niedriger als in Deutschland sind, haben wir mit dem DAK-EuropaService einen exklusiven Gesundheitsschutz für Sie eingerichtet:
Wir haben mit ausgewählten Arztpraxen und Kliniken Top-Konditionen ausgehandelt, die einen reibungslosen Ablauf in der medizinischen Versorgung garantieren und Ihnen einen hochwertigen Auslandskrankenschutz im Urlaub bieten.
Die Vorteile im Überblick
Davon profitieren Sie:
- Verlassen Sie sich auf eine hohe medizinische Behandlungsqualität.
- Oft sind unsere Vertragspartner rund um die Uhr für Sie da.
- Die meisten Kliniken bieten Ihnen unterschiedliche Fachärzte und -ärztinnen.
- Sie können viele zusätzliche Services wie deutschsprachiges Personal oder verkürzte Wartezeiten nutzen.
Wo kann ich den DAK-EuropaService in Anspruch nehmen?
Unser DAK-EuropaService wächst stetig. In immer mehr Urlaubsorten schließen wir direkte Verträge mit ausgewählten Arztpraxen und Kliniken. Eine Liste unserer aktuellen Partner finden Sie unter den jeweiligen Urlaubsregionen. Klicken Sie einfach auf einen der unten stehenden Links, um zur entsprechenden Partnerliste zu gelangen.
So erhalten Sie auch in anderen Ländern mehr Leistungen
Mit der privaten Auslandskrankenversicherung PlusReise unseres Kooperationspartners HanseMerkur sind Sie weltweit im Krankheitsfall umfangreich abgesichert. PlusReise schützt Sie auch vor Kosten, die wir Ihnen nicht erstatten dürfen (zum Beispiel Rücktransport nach Deutschland). Deshalb empfehlen wir immer, egal wohin die Reise geht, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Wie kann ich den DAK-EuropaService nutzen?
Wenn Sie während einer Urlaubsreise aufgrund eines Notfalls medizinische Versorgung brauchen und sich bei einem unserer DAK-EuropaService-Partner behandeln lassen möchten, legen Sie dort Ihre DAK-Gesundheitskarte vor.
Anhand der Karte wird in der Arztpraxis oder der Klinik geprüft, ob Ihr Leistungsanspruch bei uns besteht. Sollten Sie die Karte nicht bereit haben, können Sie in der Arztpraxis oder der Klinik auch Ihren Personalausweis vorlegen und sagen, dass Sie bei der DAK-Gesundheit versichert sind.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Wenn Ihr Leistungsanspruch geprüft und bestätigt ist, müssen Sie sich um die weitere Abrechnung der medizinischen Behandlung keine Gedanken machen – unser Vertragspartner rechnet die Leistungen direkt mit uns über Ihre Versichertenkarte ab.
Falls Sie ins Krankenhaus müssen, fällt genauso wie in Deutschland eine gesetzliche Zuzahlung an. Diese müssen Sie aber nicht vor Ort bezahlen. Sie erhalten von uns nachträglich eine Rechnung. Kosten für private Wahlleistungen – wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer – müssen Sie aber auch beim DAK-EuropaService selbst tragen. Eine Erstattung hierfür ist ausgeschlossen.
Wie erfolgt die Abrechnung für Medikamente?
Falls Ihnen Medikamente verordnet werden, bezahlen Sie diese zunächst vor Ort selbst. Bitte bewahren Sie alle Belege hierzu auf, diese können Sie zur Kostenerstattung bei uns einreichen.
Im Überblick: wichtige Hinweise zu Ihren Ansprüchen
Welche Leistungen gehören nicht zum DAK-EuropaService?
- Planbare Behandlungen sowie Routine-, Kontroll- oder Vorsorgeuntersuchungen
- Leistungen für Personen, die sich längerfristig (mehr als 42 Tage) oder ständig im Ausland aufhalten
- Behandlungen, die auch in Deutschland nicht zu den Kassenleistungen gehören
- Rücktransport nach Deutschland
- Physiotherapeutische oder rehabilitative Behandlungen
Werden geplante Behandlungen im Ausland auch übernommen?
Sollten Sie sich gezielt im Ausland medizinisch behandeln lassen – beispielsweise Zahnersatz anfertigen lassen oder eine Rehabilitationsmaßnahme durchführen – dann sprechen Sie bitte vorher mit uns. So können wir abklären, welche Besonderheiten bestehen und welche Kosten für Sie entstehen können. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor Beginn einer geplanten Behandlung im Ausland mit uns in Verbindung.
Sie haben noch Fragen zur Ihrem Krankenversicherungsschutz im Ausland?
Informieren Sie sich hier oder wenden Sie sich einfach an ein DAK-Servicezentrum in Ihrer Nähe.